Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufsbedingungen für gebrauchte Kraftfahrzeuge · Stand: August 2026
I. Geltungsbereich
- (1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kaufverträge über gebrauchte Kraftfahrzeuge, Anhänger und Zubehör zwischen Zoorob & Hammou GbR, Luxemburgerstr. 84, 54294 Trier (nachfolgend: „Verkäufer") und dem Käufer.
- (2)Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn der Verkäufer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
- (3)Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nicht ausdrücklich unterschieden wird.
II. Vertragsabschluss / Bindungsfrist
- (1)Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
- (2)Ein Kaufvertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch Übergabe des Fahrzeugs zustande.
- (3)Der Käufer ist an seine Bestellung höchstens 10 Tage gebunden.
- (4)Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
III. Anzahlung und Reservierung
- (1)Der Verkäufer ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 20 % des Kaufpreises zu verlangen.
- (2)Die Anzahlung dient zur Reservierung des Fahrzeugs und als Teilzahlung auf den Kaufpreis.
- (3)Tritt der Käufer ohne rechtlichen Grund vom Kaufvertrag zurück, ist der Verkäufer berechtigt, als pauschalen Schadensersatz folgende Beträge einzubehalten: Bei Rücktritt bis 7 Tage nach Vertragsabschluss: 50 % der geleisteten Anzahlung; bei Rücktritt nach mehr als 7 Tagen: die vollständige Anzahlung. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verkäufer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- (4)Bei berechtigtem Rücktritt (z. B. wegen Mangel des Fahrzeugs) wird die Anzahlung vollständig erstattet.
- (5)Tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück, wird die Anzahlung vollständig und unverzüglich erstattet.
IV. Kaufgegenstand / Fahrzeugzustand
- (1)Gebrauchtwagen werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich bei Vertragsabschluss befinden und vom Käufer besichtigt und – soweit gewünscht – probegefahren wurden.
- (2)Die maßgebliche Beschaffenheit ergibt sich ausschließlich aus dem Kaufvertrag und der darin enthaltenen Fahrzeugbeschreibung. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers oder Dritter stellen keine vertragliche Beschaffenheitsangabe dar.
- (3)Im Kaufvertrag festgehaltene Eigenschaften, Kilometerstände und technische Angaben beruhen auf Angaben des Vorbesitzers oder ablesbaren Werten. Eine Gewähr für deren Richtigkeit wird nur insoweit übernommen, als sie ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden. Angaben zur Gesamtlaufleistung beruhen auf dem Tachometerstand und den Angaben der Vorbesitzer.
- (4)Angaben zur Unfallfreiheit beziehen sich ausschließlich auf dem Verkäufer bekannte Unfälle bzw. Vorschäden. Erklärt der Verkäufer ein Fahrzeug als „unfallfrei", so bedeutet dies nur, dass ihm keine über normale Gebrauchsspuren hinausgehenden Unfallschäden bekannt sind.
- (5)Wird das Fahrzeug ausdrücklich als Unfallfahrzeug oder mit bekanntem Vorschaden verkauft, so ist dieser Zustand ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit. Der Käufer erwirbt das Fahrzeug in Kenntnis der im Kaufvertrag beschriebenen Vorschäden/Mängel. Sachmängelansprüche wegen der ausdrücklich beschriebenen Vorschäden sind ausgeschlossen.
- (6)Normale Gebrauchsspuren sowie ein dem Alter und der Laufleistung entsprechender technischer Zustand sind kein Mangel.
- (7)Dem Verkäufer bekannte wesentliche Mängel werden im Kaufvertrag dokumentiert.
V. Lieferung und Übergabe
- (1)Der Liefertermin wird im Kaufvertrag vereinbart. Kommt der Verkäufer in Verzug, ist eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen.
- (2)Das Fahrzeug wird am Standort des Verkäufers (Luxemburgerstr. 84, 54294 Trier) übergeben, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart.
- (3)Holt der Käufer das Fahrzeug nicht innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung der Abholbereitschaft ab, gerät er in Annahmeverzug. Der Verkäufer ist dann berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern und nach schriftlicher Ankündigung mit 14-tägiger Frist anderweitig zu verkaufen.
- (4)Zulassungsbezogene Unterlagen (Fahrzeugbrief, Hauptuntersuchungs-Nachweise etc.) werden bei vollständiger Zahlung des Kaufpreises übergeben.
VI. Kaufpreis und Zahlung
- (1)Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Fahrzeugs vollständig in bar oder per Überweisung zu entrichten. Schecks werden nicht akzeptiert.
- (2)Barzahlungen werden nur bis zu einem Betrag von maximal 10.000 € entgegengenommen. Übersteigt der Kaufpreis diesen Betrag, ist die Zahlung per Überweisung oder über eine vereinbarte Finanzierung zu leisten. Dies dient der Einhaltung der Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG).
- (3)Bei Barzahlungen ist der Verkäufer nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, die Identität des Käufers anhand eines gültigen Ausweisdokuments festzuhalten.
- (4)In begründeten Ausnahmefällen kann auch bei einer Barzahlung unterhalb von 10.000,01 € ein Herkunftsnachweis durch den Verkäufer angefordert werden. Hierzu verpflichtet sich der Käufer zu entsprechender Mitwirkung.
- (5)Bei vereinbarter Finanzierung gilt der Kaufpreis erst mit Eingang der vollständigen Finanzierungsauszahlung beim Verkäufer als entrichtet.
- (6)Wird das Fahrzeug im Wege der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG verkauft, wird die Umsatzsteuer gemäß der gesetzlichen Sonderregelung nicht gesondert ausgewiesen und ist vom Käufer nicht als Vorsteuer abziehbar.
- (7)Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen.
- (8)Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur wegen Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
VII. Eigentumsvorbehalt
- (1)Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
- (2)Der Käufer ist nicht berechtigt, das Fahrzeug vor vollständiger Zahlung zu veräußern, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
- (3)Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer nach schriftlicher Mahnung berechtigt, das Fahrzeug zurückzunehmen.
VIII. Gewährleistung / Sachmängel
- (1)Bei Verbrauchern beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Übergabe. Bei Gebrauchtfahrzeugen wird sie durch ausdrückliche Vereinbarung im Kaufvertrag auf ein Jahr ab Übergabe verkürzt.
- (2)Beim Verkauf an Unternehmer (§ 14 BGB) werden Ansprüche wegen Sachmängeln ausgeschlossen; das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft.
- (3)Normale Verschleißteile (Reifen, Bremsbeläge, Kupplungsscheiben, Batterien etc.) sind von der Gewährleistung ausgenommen.
- (4)Bei einem Sachmangel hat der Verkäufer das Recht zur Nacherfüllung durch Reparatur oder Ersatzlieferung. Nach zweimalig fehlgeschlagener Nacherfüllung kann der Käufer zurücktreten oder Minderung verlangen.
- (5)Die Beschränkungen und Ausschlüsse nach Absatz 1 und 2 gelten nicht bei Vorsatz, Arglist, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Arglistig verschwiegene Mängel unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren.
- (6)Bei Fahrzeugen mit digitalen Elementen (z. B. vernetzte Dienste, Software) gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen zur Bereitstellung und Aktualisierung digitaler Inhalte und Dienstleistungen (§§ 475b ff. BGB).
IX. Verkauf zur Ausfuhr (Export in Drittländer)
- (1)Wird das Fahrzeug zum Zwecke der Ausfuhr in ein Land außerhalb der Europäischen Union verkauft, erfolgt der Verkauf als steuerfreie Ausfuhrlieferung gemäß § 6 UStG. Die Steuerbefreiung setzt den ordnungsgemäßen Ausfuhrnachweis (zollamtliche Ausgangsbestätigung) voraus.
- (2)Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug innerhalb der gesetzlichen Frist auszuführen und dem Verkäufer den vollständigen Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorzulegen. Legt der Käufer den Nachweis nicht fristgerecht vor oder wird das Fahrzeug tatsächlich nicht ausgeführt, schuldet der Käufer die dann anfallende deutsche Umsatzsteuer zusätzlich zum Kaufpreis.
- (3)Bei Verkäufen zur Ausfuhr werden Ansprüche wegen Sachmängeln ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Abschnitt VIII Absatz 5 gilt entsprechend.
- (4)Der Käufer ist für die Einhaltung der Einfuhr-, Zulassungs- und sonstigen Vorschriften des Bestimmungslandes selbst verantwortlich.
X. Haftungsbeschränkung
- (1)Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- (2)Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei: Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistig verschwiegenen Mängeln sowie Garantien, die ausdrücklich übernommen wurden, und Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
XI. Widerrufsrecht
- (1)Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nur bei Fernabsatzverträgen zu (§§ 312g, 355 BGB), also wenn der Vertrag ausschließlich per Telefon, E-Mail oder Internet zustande kam.
- (2)Bei Vertragsabschluss vor Ort besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
XII. Datenschutz
- (1)Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers zur Vertragsabwicklung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten.
- (2)Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung (z. B. Finanzierungspartner, Zulassungsstelle) erforderlich ist.
- (3)Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung des Verkäufers zu entnehmen.
XIII. Streitbeilegung (§ 36 VSBG)
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
XIV. Schlussbestimmungen
- (1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
- (2)Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Verkäufers.
- (3)Der Käufer kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers auf Dritte übertragen.
- (4)Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel).
- (5)Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
